Rechtsprechung
BSG, 19.04.2007 - B 4 R 141/06 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken - S 14 RJ 100/03
- LSG Saarland - L 1 R 35/05
- BSG, 19.04.2007 - B 4 R 141/06 B
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- BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 2416/05
Auszug aus BSG, 19.04.2007 - B 4 R 141/06 B
Der Antrag der Klägerin, das Ruhen des Beschwerdeverfahrens anzuordnen bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2416/05 entschieden hat, wird abgelehnt.Außerdem beantragt die Klägerin mit einem am letzten Tag der Beschwerdebegründungsfrist beim BSG eingegangenen Schriftsatz, das Ruhen des Beschwerdeverfahrens anzuordnen bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2416/05 entschieden hat.
11 3. Der Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen bis das BVerfG über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2416/05 entschieden hat, ist ebenfalls abzulehnen, weil - abgesehen vom Einverständnis der Beschwerdegegnerin - diese Anordnung bei einer nicht fristgerecht begründeten Beschwerde nicht aus sonstigen wichtigen Gründen iS des § 251 Abs. 1 Satz 1 Regelung 2 ZPO (iVm § 202 SGG) zweckmäßig ist.
- BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R
Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung …
Auszug aus BSG, 19.04.2007 - B 4 R 141/06 B
4 Gestützt auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.8.2001 - B 4 RA 118/00 R (BSGE 88, 288 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 2) beantragte die Klägerin am 9.4.2002, die bestandskräftigen Verwaltungsakte in den Bescheiden vom 22.5.2001 und 18.7.2001 zurückzunehmen und ihr ab 1.5.2001 monatliche Geldbeträge aus dem ihr zuerkannten Recht auf große Witwenrente zu zahlen.